§34c – Das Fundament Ihres Erfolgs: Wie das Green Home Professional Zertifikat die gesetzliche Fortbildungspflicht in Deutschland erfüllt

In einer sich ständig wandelnden Immobilienbranche ist Fachwissen Ihr wertvollstes Kapital. Doch im deutschen Markt ist der Erhalt dieses Wissens nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern eine gesetzliche Pflicht. Mit der Einführung der §§ 20 MaBV und 34c GewO hat der Gesetzgeber klare Standards für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer geschaffen. Unser Green Home Professional Masterclass wurde entwickelt, um Ihnen nicht nur wertvolles Fachwissen im Bereich des nachhaltigen Bauens zu vermitteln, sondern auch, um die strengen Anforderungen dieser gesetzlichen Verordnung präzise und nachweisbar zu erfüllen. Dieser Text gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, indem er die rechtlichen Grundlagen detailliert beleuchtet und erklärt, warum unser Zertifikat Ihnen die volle rechtliche Konformität bietet.

Die rechtliche Notwendigkeit – Warum eine Fortbildung überhaupt Pflicht ist

Der § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist die zentrale Säule der Maklerregulierung in Deutschland. Er regelt die Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende, die gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge erbringen. Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2018 wurde eine wesentliche Ergänzung eingeführt: die Fortbildungspflicht.

Gemäß § 34c Abs. 2a GewO und den detaillierteren Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Sie als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren insgesamt 20 Zeitstunden fortzubilden. Diese Pflicht gilt nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern auch für alle unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten. Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Transparenz der Dienstleistungen im Immobilienbereich zu erhöhen und so den Verbraucherschutz zu stärken. Eine unzureichende Fachkenntnis oder das Fehlen von aktuellem Wissen kann zu Fehlern, falschen Beratungen und im schlimmsten Fall zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Ihre Kunden führen. Die Fortbildungspflicht ist also ein Qualitätssiegel, das das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Kunden festigt.

Das Green Home Professional Zertifikat – Der perfekte Nachweis

Unser Zertifikat ist nicht nur ein Symbol für Ihr Engagement, sondern ein rechtlich relevanter Nachweis. Es wurde so konzipiert, dass es alle Mindestanforderungen erfüllt, die die MaBV an die Dokumentation einer Fortbildung stellt.

Umfang und Inhalt: Die MaBV sieht eine Fortbildung über die Dauer von 20 Zeitstunden vor. Unser Masterclass-Programm wurde so strukturiert, dass es diesen zeitlichen Umfang nicht nur erreicht, sondern mit tiefgehendem Fachwissen im Bereich der nachhaltigen Immobilienentwicklung, einem der zukunftsträchtigsten Themen der Branche, übertrifft. Die Inhalte der Fortbildung müssen gemäß Anlage 1 der MaBV relevant sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Rechtliche Grundlagen (z.B. Makler- und Mietrecht, Grundbuchrecht)
  • Immobilienbezogene Steuerfragen
  • Marktanalyse und Wertermittlung
  • Bautechnische Grundlagen
  • Verbraucherschutz

Die Green Home Professional Masterclass widmet sich insbesondere den bautechnischen Grundlagen und dem Verbraucherschutz im Kontext von nachhaltigen Immobilien. Dieser Fokus ist nicht nur hochaktuell, sondern erfüllt auch explizit die Anforderungen der MaBV.

Die Form der Fortbildung und die Rolle der Lernerfolgskontrolle: Die MaBV lässt verschiedene Fortbildungsformen zu, darunter Präsenzseminare und das sogenannte begleitete Selbststudium. Online-Kurse, wie unsere Masterclass, fallen unter diese Kategorie. Hier ist jedoch eine entscheidende Voraussetzung zu erfüllen: Es muss eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Das bedeutet, dass ein bloßes Ansehen von Videos oder das Lesen von Texten nicht ausreicht. Unser Kurs ist daher so aufgebaut, dass am Ende eine umfassende Erfolgskontrolle stattfindet, deren Bestehen die Ausstellung des Zertifikats rechtfertigt. Dies sichert die Qualität und die Anerkennung Ihrer Fortbildung.

Wichtige Fragen zur Anerkennung und Nachweispflicht §34c

Als Unternehmer oder Mitarbeiter im Immobiliengeschäft möchten Sie absolute Rechtssicherheit. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen und räumen mit gängigen Missverständnissen auf:

Muss der Bildungsanbieter in Deutschland ansässig sein? Nein. Die gesetzlichen Regelungen der MaBV und der GewO machen keine Vorgaben bezüglich des Standortes des Bildungsanbieters. Entscheidend sind ausschließlich der Inhalt, der Umfang und die Qualität der Fortbildungsmaßnahme, sowie die nachweisbare Lernerfolgskontrolle. Solange der Anbieter die Kriterien der MaBV erfüllt und dies durch ein rechtssicheres Dokument bestätigen kann, ist der Standort des Anbieters irrelevant. Unser Zertifikat erfüllt diese Kriterien, unabhängig von der Herkunft.

Muss ich das Zertifikat unaufgefordert bei einer Behörde einreichen? In der Regel nein. Sie sind verpflichtet, die Nachweise über Ihre Fortbildungen über einen Zeitraum von fünf Jahren an einem dauerhaften Datenträger in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt) kann die Vorlage dieser Dokumente anordnen. In diesem Fall müssen Sie die Nachweise auf Verlangen vorlegen können. Unser Zertifikat, das Sie als PDF herunterladen und ausdrucken können, ist dafür das perfekte Dokument.

Was muss das Zertifikat als Nachweis alles enthalten? Die MaBV legt in Anlage 3 genau fest, welche Angaben auf dem Nachweis enthalten sein müssen. Unser Zertifikat enthält alle geforderten Informationen, um den behördlichen Anforderungen zu genügen:

  • Name und Vorname des Teilnehmers
  • Datum, Umfang (20 Stunden), Inhalt und Bezeichnung der Fortbildung
  • Name und Adresse des Weiterbildungsanbieters

Zusätzlich stellen wir Ihnen einen individuellen Verifizierungscode zur Verfügung. Dieser Code ermöglicht es den zuständigen Behörden oder auch Ihren Kunden, die Echtheit und Gültigkeit Ihres Zertifikats online zu überprüfen. Dies ist eine zusätzliche Sicherheitsfunktion, die Ihnen absolute Glaubwürdigkeit verleiht und den Nachweis noch einfacher macht.

Gilt die Fortbildung auch für Bauträger und Baubetreuer? Ja. Die Fortbildungspflicht gilt nicht nur für Immobilienmakler, sondern auch für Bauträger und Baubetreuer, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen. Die thematischen Anforderungen sind ähnlich, mit einem verstärkten Fokus auf bautechnische, rechtliche und kaufmännische Aspekte der Bauträgertätigkeit. Die Green Home Professional Masterclass ist mit ihrem Schwerpunkt auf nachhaltiges Bauen ideal für beide Berufsgruppen und erfüllt die thematischen Anforderungen in vollem Umfang.

Fazit: Ihr Zertifikat – Ihre Rechtssicherheit

Das Green Home Professional Zertifikat ist mehr als nur ein Stück Papier. Es ist der sichtbare Beweis dafür, dass Sie Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht ernst nehmen und in Ihre professionelle Zukunft investieren. Es gibt Ihnen und Ihren Kunden die Gewissheit, dass Sie stets nach den höchsten Standards der Branche arbeiten. Durch die präzise Einhaltung der Vorgaben aus der MaBV und der GewO, die nachweisbare Lernerfolgskontrolle und die Möglichkeit der Online-Verifizierung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Mit diesem Zertifikat beweisen Sie nicht nur Ihr Fachwissen im zukunftsweisenden Bereich des nachhaltigen Bauens, sondern auch Ihre Professionalität und Ihr Engagement, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

 

 

Die Green Home Professional MASTERCLASS

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