Bayern:
Nachweispflicht – Maklerpflichten & GHP Fachzertifikat
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Learn MoreBayern: Nachweispflicht (§§ 20 GewO, 34c GewO, MaBV) – Ihr GHP Fachzertifikat und Haftung als Makler
Bayern, das größte Bundesland Deutschlands, ist nicht nur bekannt für seine atemberaubende Landschaft, reiche Kultur und starke Wirtschaft, sondern auch für einen äußerst dynamischen und wettbewerbsintensiven Immobilienmarkt. Von den pulsierenden Metropolen wie München und Nürnberg bis zu den malerischen Regionen in Oberbayern oder Franken – die Immobilienbranche im Freistaat ist vielfältig und anspruchsvoll. Für Immobilienmakler, die in diesem Bundesland erfolgreich agieren wollen, ist ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Nachweispflichten von größter Bedeutung. Insbesondere die Regelungen des § 20 Gewerbeordnung (GewO), § 34c Gewerbeordnung (GewO) und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bilden das rechtliche Rückgrat für ein professionelles und haftungssicheres Maklergeschäft. Das GHP Fachzertifikat bietet Ihnen die umfassende Expertise, um diese Pflichten nicht nur zu verstehen, sondern auch in der täglichen Praxis sicher umzusetzen – ein unverzichtbares Instrument für Rechtssicherheit und Vertrauen im Immobilienmarkt Bayerns.
Die Bedeutung der Nachweispflicht für Makler in Bayern
Die Nachweispflicht ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Maklerrechts. Sie dient dem Schutz der Verbraucher und gewährleistet Transparenz und Professionalität in der Immobilienvermittlung. Für Maklerinnen und Makler in Bayern bedeutet dies, dass alle relevanten Schritte, Informationen und Vereinbarungen lückenlos dokumentiert werden müssen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann nicht nur zu Reputationsschäden führen, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Die rechtlichen Grundlagen der Nachweispflicht im Überblick:
- § 34c Gewerbeordnung (GewO): Die Erlaubnispflicht und Sachkunde als Basis Dieser Paragraph ist die zentrale Rechtsgrundlage für die gewerbliche Tätigkeit als Immobilienmakler in Deutschland und somit auch in Bayern. Er schreibt vor, dass jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln will, eine behördliche Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis ist an die Zuverlässigkeit des Antragstellers und geordnete Vermögensverhältnisse geknüpft.Seit dem 1. August 2018 wurde § 34c GewO um eine elementare Weiterbildungspflicht ergänzt (§ 34c Abs. 2a GewO). Makler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 20 Zeitstunden weiterbilden. Diese Pflicht ist direkt an die Nachweispflicht gekoppelt: Makler müssen die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Weiterbildungspflicht jederzeit gegenüber den zuständigen Behörden (in Bayern in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden oder IHKs) nachweisen können. Das GHP Fachzertifikat bietet hier nicht nur die Inhalte, sondern auch den erforderlichen Nachweis für diese gesetzliche Anforderung.
Indirekt leitet sich aus der geforderten Sachkunde des § 34c GewO auch die Pflicht ab, dass ein Makler über die wesentlichen Merkmale und potenziellen Mängel einer Immobilie informiert ist und diese kompetent kommunizieren kann. Diese Informationen müssen wiederum dokumentiert werden, um die Erfüllung der Sachkunde nachzuweisen.
- § 20 Gewerbeordnung (GewO): Die allgemeine Nachweispflicht für gewerbliche Tätigkeiten Dieser Paragraph regelt allgemeine Aufbewahrungs- und Nachweispflichten für Gewerbetreibende. Im Kontext des Maklerwesens bedeutet dies, dass alle relevanten Geschäftsunterlagen, Verträge, Korrespondenzen und Nachweise über getätigte Informationen und Beratungen ordnungsgemäß und revisionssicher aufbewahrt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen. Dies umfasst auch die Dokumentation von Weiterbildungsmaßnahmen und die Einhaltung weiterer berufsrechtlicher Pflichten. Diese allgemeine Nachweispflicht dient der Kontrolle und Überprüfbarkeit der korrekten Gewerbeausübung.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Die Konkretisierung der Berufspflichten Die MaBV ist eine Detailverordnung zu § 34c GewO und konkretisiert die Berufsausübungspflichten von Maklern und Bauträgern. Sie ist besonders relevant für die Nachweispflicht, da sie detaillierte Vorgaben zur Dokumentation und den Sorgfaltspflichten enthält:
- Sorgfaltspflichten (§ 2 MaBV): Makler müssen ihre Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausüben. Dies beinhaltet die Pflicht, sich umfassend über das Objekt zu informieren und den Kunden über alle relevanten Umstände aufzuklären. Jede Information, die dem Kunden gegeben wird, sollte dokumentiert sein.
- Informationspflichten: Der Makler muss den Auftraggeber über alle wesentlichen Umstände, die für den Vertragsabschluss relevant sind, informieren. Auch dies erfordert eine detaillierte Dokumentation.
- Aufzeichnungspflichten (§ 11 MaBV): Dieser Paragraph ist der Kern der Nachweispflicht. Er schreibt vor, dass alle wesentlichen Vorgänge und erhaltenen Informationen vom Makler dokumentiert werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Aufträge von Auftraggebern (Kaufinteressenten und Verkäufer).
- Die Angaben zu den Objekten (z.B. Größe, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz).
- Die Korrespondenz mit den Vertragsparteien.
- Die Nachweise über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht.
- Die Dokumentation von Beratungsgesprächen, Belehrungen und Empfehlungen (z.B. die Empfehlung eines Sachverständigen). Diese Aufzeichnungspflicht ist für die Nachweispflicht im Falle eines Rechtsstreits oder einer behördlichen Prüfung von größter Bedeutung.
- Zivilrechtliche Aufklärungspflicht (BGB): Die umfassende Verantwortung Unabhängig von den gewerberechtlichen Vorschriften besteht im deutschen Vertragsrecht eine umfassende Aufklärungspflicht. Als Makler sind Sie verpflichtet, alle Ihnen bekannten oder bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel einer Immobilie offenbaren, die für die Kaufentscheidung relevant sein könnten. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Schäden (z.B. Schimmel, Feuchtigkeit), sondern auch verdeckte Mängel (z.B. Altlasten, Elektrosmog, Radonbelastung, Asbest) oder wichtige rechtliche und wirtschaftliche Umstände. Jede Verletzung dieser Pflicht kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Die Nachweispflicht spielt hier eine entscheidende Rolle, um zu belegen, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Haftungsrisiken für Immobilienmakler in Bayern bei Missachtung der Nachweispflicht
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der daraus resultierenden Nachweispflichten kann für Immobilienmakler in Bayern existenzbedrohende Konsequenzen haben. Die bayerischen Gerichte urteilen oft streng zugunsten des Käufers, da der Makler als Experte gilt und eine besondere Vertrauensstellung innehat.
Typische Haftungsfallen und ihre Folgen:
- Verstoß gegen die Aufklärungspflicht:
- Nicht offengelegte Mängel: Wenn ein Makler bekannte oder bei gebotener Sorgfalt erkennbare Mängel (z.B. Asbest in einem älteren Gebäude im Münchner Raum, Feuchtigkeit im Keller eines Altbaus in Nürnberg) nicht offenlegt, kann der Käufer Schadensersatz fordern. Dies kann die Kosten für die Sanierung, eine Wertminderung der Immobilie oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags umfassen. Ohne lückenlose Dokumentation ist es für den Makler schwierig, seine Unschuld zu beweisen.
- Falsche Angaben: Unrichtige Angaben im Exposé oder in der Beratung, z.B. zur Wohnfläche, zum Bauzustand, zur Energieeffizienz oder zur Bebaubarkeit eines Grundstücks, können ebenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Nachweispflicht erfordert hier, dass der Makler die Herkunft seiner Informationen dokumentiert und auf Plausibilität geprüft hat.
- Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht:
- Mangelnde Recherche: Wenn der Makler nicht ausreichend recherchiert hat (z.B. keine Einsicht in Bauakten, keine kritische Befragung des Verkäufers, keine Prüfung des Energieausweises), obwohl Anhaltspunkte für Mängel bestanden, kann ihm eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Die Dokumentation seiner Recherchebemühungen ist hierbei entscheidend.
- Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht (§ 34c Abs. 2a GewO):
- Ein fehlender Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung kann zur Untersagung der Maklertätigkeit durch die zuständige Behörde führen und somit die Gewerbeerlaubnis gefährden. Dies ist eine direkte Folge der Verletzung der Nachweispflicht bezüglich der Weiterbildung.
- Verstoß gegen die Dokumentationspflicht (§ 11 MaBV):
- Das Fehlen wichtiger Aufzeichnungen über Kundenkontakte, Objektinformationen oder Beratungsgespräche kann im Streitfall dazu führen, dass der Makler seine Position nicht beweisen kann und somit zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird.
- Gewerberechtliche Sanktionen:
- Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die MaBV oder § 34c GewO können die zuständigen Behörden (in Bayern z.B. die Kreisverwaltungsbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte) die Gewerbeerlaubnis entziehen. Dies ist die drastischste Konsequenz und bedeutet das Ende der beruflichen Tätigkeit.
Die Nachweispflicht ist hierbei der entscheidende Schutzschild des Maklers. Nur wer alle Schritte seiner Beratung, Aufklärung und Informationsbeschaffung lückenlos dokumentiert hat, kann im Streitfall beweisen, seinen Pflichten nachgekommen zu sein.
Praxisleitfaden: Rechtssicheres Handeln für Immobilienmakler in Bayern
Um die Nachweispflichten gemäß §§ 20 GewO, 34c GewO und MaBV zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Immobilienmakler in Bayern folgende Schritte konsequent umsetzen:
- Umfassende Informationsbeschaffung und Objektprüfung:
- Verkäuferbefragung: Nutzen Sie detaillierte Fragenkataloge, um vom Verkäufer alle relevanten Informationen zur Immobilie zu erhalten (Baujahr, Sanierungen, bekannte Mängel wie Asbest oder Schimmel, besondere Eigenschaften, Altlastenverdacht). Lassen Sie die Antworten schriftlich bestätigen (z.B. durch einen ausgefüllten und unterschriebenen Verkäuferfragebogen).
- Objektunterlagen: Fordern Sie alle relevanten Unterlagen an (Baupläne, Energieausweis, Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baugenehmigungen, Protokolle von Eigentümerversammlungen bei WEG). Prüfen Sie diese kritisch auf Auffälligkeiten und dokumentieren Sie die Prüfungsergebnisse.
- Behördenanfragen: Klären Sie bei den zuständigen Behörden (z.B. Bauamt, Umweltamt, Altlastenkataster der jeweiligen Gemeinde in Bayern) potenzielle Besonderheiten wie Baulasten, Denkmalschutz oder Altlastenverdachtsflächen ab. Dokumentieren Sie jede Anfrage und die erhaltenen Informationen.
- Besichtigung: Führen Sie eine gründliche Besichtigung durch. Achten Sie auf offensichtliche Mängel (Risse, Feuchtigkeit, Gerüche) und auf Indizien für verdeckte Mängel (z.B. typische Materialien, die Asbest oder andere Schadstoffe enthalten könnten). Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen, auch mit Fotos, und halten Sie eventuelle Verdachtsfälle schriftlich fest.
- Transparente Kommunikation und Aufklärung:
- Exposé: Erstellen Sie ein detailliertes und wahrheitsgemäßes Exposé. Alle Angaben aus dem Energieausweis müssen korrekt und vollständig enthalten sein. Weisen Sie auf bekannte Mängel und Risiken hin. Machen Sie deutlich, welche Informationen vom Verkäufer stammen und welche Sie selbst geprüft haben.
- Kaufinteressenten: Informieren Sie potenzielle Käufer proaktiv über alle Ihnen bekannten oder erkennbaren Mängel. Erläutern Sie die Konsequenzen (z.B. Sanierungskosten, Gesundheitsrisiken). Dokumentieren Sie jedes Aufklärungsgespräch und die übermittelten Informationen.
- Empfehlung zur Sachverständigenprüfung: Bei Verdacht auf komplexe Mängel (Asbest, Schimmel, Statik, Elektrosmog, Altlasten) raten Sie den Kaufinteressenten dringend zur Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen. Lassen Sie sich diese Empfehlung schriftlich bestätigen, um Ihre Nachweispflicht zu erfüllen.
- Lückenlose Dokumentation – Der Kern der Nachweispflicht:
- Halten Sie jeden Kommunikationsschritt, jede erhaltene Information und jede getroffene Vereinbarung schriftlich fest. Verwenden Sie E-Mails, Gesprächsprotokolle, Vermerke zu Telefonaten und interne Checklisten.
- Lassen Sie sich wichtige Informationen (z.B. Kenntnisnahme von Mängeln, Empfehlung zur Sachverständigenprüfung) von den Vertragsparteien schriftlich bestätigen.
- Archivieren Sie alle relevanten Unterlagen digital und/oder in Papierform über die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hinaus (z.B. 10 Jahre nach Abschluss des letzten Vorgangs gemäß MaBV). Eine sichere und geordnete Ablage ist unerlässlich.
- Regelmäßige Weiterbildung:
- Erfüllen Sie die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO konsequent. Halten Sie die Nachweise Ihrer Teilnahme an Fortbildungen (z.B. durch das GHP Fachzertifikat) jederzeit bereit und dokumentieren Sie diese sorgfältig.
- Bleiben Sie über aktuelle Gesetzesänderungen und neue Gerichtsurteile im Immobilienrecht sowie über aktuelle baubiologische und energetische Themen informiert.
Das GHP Fachzertifikat: Ihre Lizenz zur Rechtssicherheit in Bayern
Das GHP Fachzertifikat ist weit mehr als nur ein Weiterbildungsnachweis – es ist Ihre umfassende Absicherung und Ihr Wettbewerbsvorteil im anspruchsvollen Immobilienmarkt von Bayern. Es vermittelt Ihnen das tiefgehende Wissen, das Sie benötigen, um Ihre Nachweispflichten gemäß §§ 20 GewO, 34c GewO und MaBV lückenlos zu erfüllen und sich vor schwerwiegenden Haftungsrisiken zu schützen.
Durch das GHP Fachzertifikat erwerben Sie:
- Ganzheitliche Sachkunde: Sie lernen, alle relevanten Aspekte einer Immobilie – von Asbest über Schimmel und Energieeffizienz bis hin zu Elektrosmog und Raumluftqualität – zu bewerten und deren rechtliche Implikationen zu verstehen. Dies ist die Grundlage für eine umfassende und gesetzeskonforme Beratung.
- Rechtssichere Prozesse: Sie werden in die Lage versetzt, Ihre Informations-, Beratungs- und insbesondere Ihre Dokumentationspflichten präzise und nachvollziehbar umzusetzen. Sie erhalten praxiserprobtes Wissen für die lückenlose Erfüllung Ihrer Nachweispflicht.
- Vertrauensbildung: Ihre umfassende Expertise und Ihr Engagement für gesunde, sichere und nachhaltige Immobilien schaffen Vertrauen bei Käufern und Verkäufern, die in Bayern zunehmend Wert auf Transparenz und Professionalität legen. Sie können komplexe Themen verständlich vermitteln.
- Minimierung von Haftungsrisiken: Durch proaktives Risikomanagement und lückenlose Dokumentation können Sie potenzielle Rechtsstreitigkeiten vermeiden oder im Ernstfall Ihre Position vor Gericht oder gegenüber Behörden wirksam verteidigen.
- Wettbewerbsvorteil: Sie positionieren sich als führender Experte für Immobilien-Compliance und nachhaltiges Wohnen. Das GHP Fachzertifikat ist ein anerkanntes Gütesiegel, das Sie von der Konkurrenz abhebt und Ihnen neue Kundenkreise erschließt, die Wert auf ganzheitliche Beratung legen.
- Erfüllung der Weiterbildungspflicht: Das GHP Fachzertifikat deckt die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden nach § 34c Abs. 2a GewO ab und sichert so Ihre Maklererlaubnis ab. Sie erhalten einen offiziellen Nachweis über Ihre qualifizierte Weiterbildung.
Investieren Sie in das GHP Fachzertifikat, um Ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, Ihren Ruf als vertrauenswürdiger Immobilienexperte in Bayern zu festigen und langfristig erfolgreich im dynamischen Immobilienmarkt zu sein. Werden Sie zum Vorreiter in Sachen Sachkunde und Rechtssicherheit – denn die Zukunft des Immobilienhandels ist transparent, verantwortungsbewusst und gut dokumentiert.
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